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BVerwG, 23.10.1958 - I C 134.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke - Gültigkeit einer Regelung des Ausschreibeverfahrens und des Systems der Personalkonzession - Erledigung des Rechtsstreits aufgrund einer Gesetzesänderung - Entscheidung über die Kosten nach Erledigung der ...
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1958 - 1 D 14/57
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1958 - I C 92/57
- BVerwG, 23.10.1958 - I C 134.58
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 23.10.1958 - I C 134.58
Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG war aber das Begehren des Klägers - wie sich aus der Entscheidung des Senats vom 22. November 1956 und nunmehr auch aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (NJW 1958 S. 1035) ergibt - von Anfang an gerechtfertigt. - BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1958 - I C 134.58
Es hält die in dem hier in Betracht kommenden Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz damals geltende gesetzliche Regelung, nach der die Erteilung der Konzession im Ermessen der Behörde stand und der einzelne Bewerber keinen Rechtsanspruch auf ihre Erteilung hatte, unter Anwendung der vom erkennenden Senat in seiner Entscheidung vom 22. November 1956 (BVerwGE 4, 167) entwickelten Grundsätze wegen ihrer Unvereinbarkeit mit Art. 12 des Grundgesetzes für nichtig.